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Pflichtangaben einer Rechnung – die komplette Liste

Was muss auf eine Rechnung, damit sie umsatzsteuerlich ordnungsgemäß ist und dein Kunde die Vorsteuer abziehen kann? Die Liste nach § 14 Abs. 4 UStG, mit Beispielen und den häufigsten Fehlern.

In einem Satz: Eine Rechnung zwischen Unternehmen braucht neun Angaben: beide Anschriften, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Leistungszeitpunkt, Nettobetrag nach Steuersätzen sowie Steuersatz und Steuerbetrag.

Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

AngabeWas gemeint ist
1. Name und Anschrift von dirVollständiger Name bzw. Firma und Anschrift des leistenden Unternehmens.
2. Name und Anschrift des KundenVollständiger Name bzw. Firma und Anschrift des Leistungsempfängers.
3. Steuernummer oder USt-IdNr.Eins von beiden – die Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
4. AusstellungsdatumDas Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird.
5. RechnungsnummerFortlaufend und einmalig – Details im Ratgeber Rechnungsnummer.
6. Menge und Art der LeistungHandelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Dienstleistung. „Diverses" oder „Arbeiten laut Absprache" reicht nicht.
7. Zeitpunkt der LeistungLiefer- oder Leistungsdatum; der Kalendermonat genügt („Leistungszeitraum Oktober 2026"). Auch nötig, wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt – dann reicht ein Satz wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum".
8. Nettobetrag nach SteuersätzenDas Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen (z. B. 19 % und 7 %) und steuerfreien Teilen, dazu jede im Voraus vereinbarte Minderung wie Skonto.
9. Steuersatz und SteuerbetragDen anzuwendenden Steuersatz und den Umsatzsteuerbetrag – oder bei Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.

Zusätzliche Angaben in Sonderfällen

  • Steuerbefreiung oder Kleinunternehmer: ein Hinweis auf den Grund, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".
  • Reverse Charge: der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" – siehe Ratgeber Reverse Charge.
  • Leistungen an EU-Unternehmen: zusätzlich die USt-IdNr. des Kunden.
  • Arbeiten an einem Grundstück für Privatkunden (z. B. Handwerker im Privathaus): ein Hinweis, dass der Kunde die Rechnung zwei Jahre aufbewahren muss.
  • Gutschrift im steuerlichen Sinn (der Kunde rechnet für dich ab): das Wort „Gutschrift".

Die häufigsten Fehler

  • Leistungsdatum fehlt – „steht doch im Rechnungsdatum" reicht nicht ohne Hinweis.
  • Zu allgemeine Leistungsbeschreibung wie „Beratung" ohne Zeitraum oder Umfang.
  • Rechnungsnummer doppelt vergeben, etwa nach dem Kopieren einer alten Word-Vorlage.
  • Falscher Steuersatz oder Steuer bei Reverse Charge trotzdem ausgewiesen – die ausgewiesene Steuer schuldest du dann (§ 14c UStG).
  • Anschrift des Kunden unvollständig oder falsche Firma (z. B. Inhaber statt GmbH).

So geht es in Blitzbeleg

  1. 1
    Einmal deine Firmendaten eintragen – Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr. Ohne sie lässt Blitzbeleg keine Rechnung fertigstellen.
  2. 2
    Kunde, Positionen und Leistungsdatum eintragen – Nummer, Netto, Steuersatz und Steuerbetrag rechnet Blitzbeleg.
  3. 3
    Steuerfall beim Kunden wählen (z. B. EU-Unternehmen oder Bauleistung) – der passende Pflichthinweis kommt automatisch auf die Rechnung.

Bebildert Schritt für Schritt: Anleitung erste Rechnung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn eine Angabe fehlt?
Für dich als Aussteller ändert sich an der Umsatzsteuer nichts, aber dein Kunde kann die Vorsteuer aus einer unvollständigen Rechnung im Zweifel nicht abziehen. Du solltest die Rechnung dann berichtigen – siehe Ratgeber „Rechnung korrigieren".
Muss eine Bankverbindung oder ein Zahlungsziel draufstehen?
Gesetzlich nicht. Praktisch fast immer sinnvoll: Ohne Bankverbindung kann niemand überweisen, und ein Zahlungsziel macht klar, ab wann du mahnen kannst.
Brauche ich eine Unterschrift?
Nein. Rechnungen brauchen keine Unterschrift und keinen Stempel – auch nicht als PDF.
Reicht das Rechnungsdatum als Leistungsdatum?
Nur mit ausdrücklichem Hinweis. Steht kein Leistungsdatum oder -zeitraum auf der Rechnung, fehlt eine Pflichtangabe. Ein Satz wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" löst das.
Gelten für Kleinunternehmer andere Regeln?
Ja, seit 2025 gibt es eine vereinfachte Rechnung für Kleinunternehmer. Alles dazu steht im Ratgeber „Kleinunternehmer-Rechnung".
Und bei kleinen Beträgen?
Bis 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung mit deutlich weniger Angaben – siehe Ratgeber „Kleinbetragsrechnung".
Alle Pflichtangaben, ohne nachzudenken: Blitzbeleg setzt Nummer, Steuer und Hinweise automatisch – und jede Rechnung ist zugleich E-Rechnung.
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Weitere Ratgeber

Quellen: § 14 Abs. 4, § 14a und § 14c UStG, § 31 und § 33 UStDV, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 14.5. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.