Rechnung korrigieren – so geht's richtig
Falscher Betrag, Tippfehler in der Adresse, falscher Kunde? Wie du eine fertige Rechnung sauber und gesetzeskonform berichtigst – und was du lieber lässt.
Welcher Weg passt?
Falscher Kunde, falsche Leistung, ganz andere Beträge: stornieren und neu schreiben.
Reklamation, Nachlass, eine Position zu viel: Rechnungskorrektur über die Differenz.
Z. B. Leistungsdatum oder Steuernummer: ein Korrekturdokument, das die fehlende Angabe nachreicht.
Noch nicht verschickt und nicht festgeschrieben? Dann darfst du einfach ändern.
Was eine Berichtigung enthalten muss
- Bezug auf die Ursprungsrechnung – deren Rechnungsnummer und Datum (§ 31 Abs. 5 UStDV).
- Eigene, neue Rechnungsnummer – auch Storno und Korrektur sind Belege mit Nummer.
- Was sich ändert – bei einer Stornorechnung der komplette Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen, bei einer Korrektur die Differenz samt Umsatzsteuer.
- Einen klaren Titel wie „Stornorechnung" oder „Rechnungskorrektur" und am besten einen Satz zum Grund.
Was du nicht tun solltest
- Die alte Rechnung löschen, überschreiben oder in der Buchhaltung „verschwinden lassen" – das widerspricht den GoBD.
- Die gleiche Rechnungsnummer ein zweites Mal vergeben.
- Nur per Telefon oder formloser E-Mail „korrigieren" – ohne Belegdokument ist für das Finanzamt nichts berichtigt.
- Zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer stehen lassen – die schuldest du sonst (§ 14c UStG).
Rückwirkend oder nicht?
Für den Vorsteuerabzug deines Kunden ist wichtig, ob die ursprüngliche Rechnung schon die Kernangaben hatte: Aussteller, Empfänger, Leistung, Entgelt und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer. Dann wirkt eine Berichtigung nach der Rechtsprechung in der Regel auf das ursprüngliche Datum zurück. Fehlte eine dieser Angaben ganz, hilft im Zweifel dein Steuerberater.
So geht es in Blitzbeleg
- 1Rechnung öffnen und oben rechts auf ⋮ klicken.
- 2„Rechnung stornieren", wenn alles falsch ist – Blitzbeleg legt die Stornorechnung mit Bezug auf die Originalnummer an. Danach schreibst du die Rechnung neu.
- 3„Gutschrift erstellen", wenn nur ein Teil zurückgeht – die Positionen werden übernommen, du passt nur an, was sich ändert.
Bebildert Schritt für Schritt: Anleitung Storno & Gutschrift.
Häufige Fragen
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen und neu schreiben?
Darf die neue Rechnung die alte Nummer bekommen?
Reicht es, dem Kunden eine E-Mail mit der richtigen Adresse zu schreiben?
Was passiert, wenn ich zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen habe?
Gutschrift oder Rechnungskorrektur – was ist der Unterschied?
Muss mein Kunde der Korrektur zustimmen?
Weitere Ratgeber
Quellen: § 14, § 14c und § 17 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV, GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, geändert 2024). Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.