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blitzbeleg

Kleinunternehmer-Rechnung: Pflichtangaben und Muster

Was auf eine Rechnung nach § 19 UStG gehört, wie der Hinweis lautet und was sich seit 2025 geändert hat.

In einem Satz: Als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, mit einem Hinweis auf § 19 UStG – und seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr).

Die Grenzen seit 2025

Vorjahr: bis 25.000 €

Netto-Umsatz im vergangenen Kalenderjahr.

Laufendes Jahr: bis 100.000 €

Harte Grenze – wer sie überschreitet, ist ab diesem Umsatz regelbesteuert.

Keine Umsatzsteuer

Du weist keine aus und ziehst keine Vorsteuer ab.

E-Rechnung empfangen

Pflicht seit 2025 – schreiben musst du sie nicht.

Das gehört auf die Rechnung

AngabeHinweis
Dein Name und deine Anschriftvollständig, wie im Geschäftsverkehr
Name und Anschrift des Kundenbei Firmen der genaue Firmenname
Ausstellungsdatumdas Datum der Rechnung
Menge und Art der Leistungz. B. „3 Std. Gartenpflege" oder „1 Logo-Entwurf"
Der Betragohne Umsatzsteuer – du weist keine aus
Hinweis auf die Steuerbefreiungz. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Das ist die vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV, die seit 2025 für Kleinunternehmer gilt. Empfehlenswert, aber dort nicht ausdrücklich verlangt: eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Leistungsdatum, deine Steuernummer und deine Bankverbindung mit Zahlungsziel.

Muster

Anna Beispiel · Grafikdesign
Musterweg 1, 71063 Sindelfingen

An: Viertele Weinhandel e. K., Weinsteige 7, 70180 Stuttgart

Rechnung Nr. 2026-014 · Datum: 19.10.2026 · Leistungszeitraum: Oktober 2026

1 Etikett-Entwurf „Trollinger 2025"450,00 €
2 Std. Abstimmung und Reinzeichnung à 60,00 €120,00 €
Gesamtbetrag570,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlbar bis 02.11.2026 auf DE00 0000 0000 0000 0000 00 · Steuernummer 56000/00000

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Grenzen seit 2025?
Kleinunternehmer bleibt, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat (jeweils netto). Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort: Mit dem Umsatz, der sie überschreitet, endet die Kleinunternehmerregelung.
Brauche ich eine Rechnungsnummer und Steuernummer?
Die vereinfachte Rechnung für Kleinunternehmer (§ 34a UStDV) verlangt beides nicht ausdrücklich. Wir empfehlen trotzdem eine fortlaufende Rechnungsnummer – für deine Ordnung, für Rückfragen und für das Finanzamt.
Was passiert, wenn ich aus Versehen Umsatzsteuer ausweise?
Dann schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG), auch als Kleinunternehmer. Berichtige die Rechnung dann zügig.
Muss ich E-Rechnungen schreiben?
Nach aktuellem Stand nein – Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit 2025, ein E-Mail-Postfach genügt.
Wie formuliere ich den Hinweis richtig?
Ein Gesetzeszitat ist nicht vorgeschrieben, aber eindeutig. Üblich sind „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." oder „Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 Abs. 1 UStG".
Gilt das auch für Kunden im EU-Ausland?
Seit 2025 gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung mit eigenem Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Ohne diese Teilnahme gilt die Befreiung nur für Umsätze im Inland – hier lohnt der Blick mit dem Steuerberater.
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Weitere Ratgeber

Quellen: § 19 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024, § 34a UStDV, § 14c UStG, BMF-Schreiben zur Kleinunternehmerregelung vom 18. März 2025. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.