Rechnungsnummer: Was ist erlaubt?
Fortlaufend, einmalig, mit Jahr oder Kürzel – wie eine Rechnungsnummer aussehen darf, ob Lücken ein Problem sind und wie du mit mehreren Nummernkreisen arbeitest.
Gute Beispiele
Jahr plus laufende Nummer – beginnt jedes Jahr neu, bleibt trotzdem eindeutig.
Präfix plus Zähler über alle Jahre.
Jahr und Monat – praktisch bei vielen Rechnungen.
„Rechnung Müller" ist keine Nummer – und nicht einmalig.
Was das Gesetz verlangt
§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG verlangt eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Das heißt in der Praxis:
- Einmalig ist das Wichtigste: Keine Nummer darf zweimal vorkommen.
- Fortlaufend heißt aufsteigend, aber nicht zwingend lückenlos.
- Mehrere Nummernkreise sind erlaubt, etwa getrennt nach Jahr, Standort oder Belegart – solange jede Nummer eindeutig bleibt.
- Buchstaben und Zeichen dürfen Teil der Nummer sein.
Lücken – schlimm oder nicht?
Umsatzsteuerlich ist eine Lücke kein Fehler. Bei einer Betriebsprüfung können Lücken aber Fragen auslösen, weil sie auf fehlende Belege hindeuten könnten. Darum: Rechnungen nicht löschen, sondern stornieren – dann bleibt die Reihe nachvollziehbar.
Umstieg von einem anderen Programm
Wechselst du das Programm, zählst du einfach dort weiter, wo du aufgehört hast. Hattest du zuletzt die 2026-0147, stellst du im neuen Programm die 2026-0148 als nächste Nummer ein.
So geht es in Blitzbeleg
- 1Einstellungen → Nummernkreise öffnen. Für jede Belegart gibt es einen eigenen Kreis.
- 2Präfix, Stellen, Muster und nächste Nummer einstellen – die Vorschau zeigt sofort, wie die Nummer aussieht. Auf Wunsch beginnt der Zähler jedes Jahr neu.
- 3Fertig: Die Nummer vergibt Blitzbeleg erst beim Fertigstellen – Entwürfe verbrauchen keine Nummer, und doppelte Nummern sind ausgeschlossen.
Bebildert Schritt für Schritt: Anleitung Rechnungsnummern einstellen.
Häufige Fragen
Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?
Darf ich jedes Jahr wieder bei 1 anfangen?
Darf ich mit Rechnungsnummer 1 anfangen?
Darf eine Rechnungsnummer Buchstaben enthalten?
Brauchen Angebote und Gutschriften eigene Nummern?
Ich habe eine Nummer doppelt vergeben. Was nun?
Weitere Ratgeber
Quellen: § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 14.5 Abs. 10, GoBD. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.