Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Für kleine Beträge gelten vereinfachte Regeln: Bis 250 € brutto reichen deutlich weniger Angaben. Welche genau, wann die Vereinfachung nicht gilt und was das für den Vorsteuerabzug bedeutet.
In einem Satz: Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen deine Anschrift, das Datum, die Leistung,
der Bruttobetrag und der Steuersatz – Kundenanschrift, Rechnungsnummer und Steuernummer dürfen fehlen (§ 33 UStDV).
Diese Angaben reichen
| Angabe | Hinweis |
|---|---|
| Name und Anschrift von dir | Vollständiger Name bzw. Firma und Anschrift des leistenden Unternehmens. |
| Ausstellungsdatum | Das Datum der Rechnung. |
| Menge und Art der Leistung | Was geliefert oder geleistet wurde. |
| Bruttobetrag | Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe – ein getrennter Ausweis ist nicht nötig. |
| Steuersatz | Z. B. „inkl. 19 % USt" – oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung. |
Nicht nötig sind: Name und Anschrift des Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., eine Rechnungsnummer, das Leistungsdatum und der getrennte Ausweis von Netto und Steuer.
Wann die Vereinfachung nicht gilt
- Reverse Charge (§ 13b UStG) – hier brauchst du immer eine vollständige Rechnung.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern.
- Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern.
- Über 250 € brutto – dann gelten wieder alle Pflichtangaben.
Beispiel
Detti GmbH · IT-Service
Musterstraße 1, 71063 Sindelfingen
Datum: 20.10.2026
| 1 HDMI-Kabel 2 m | 14,90 € |
| 0,5 Std. Einrichtung Monitor | 47,60 € |
| Gesamtbetrag inkl. 19 % USt | 62,50 € |
|---|
So geht es in Blitzbeleg
- 1Rechnung wie gewohnt schreiben.
- 2Unter „Weitere Angaben" den Schalter „Vereinfachte Kleinbetragsrechnung" setzen.
- 3Blitzbeleg prüft die Grenze: Über 250 € brutto oder außerhalb des Inlands wird automatisch die vollständige Fassung gedruckt.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze brutto oder netto?
Brutto. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer – bis 250 € darfst du vereinfacht abrechnen.
Kann mein Kunde aus einer Kleinbetragsrechnung Vorsteuer ziehen?
Ja. Er rechnet den Steueranteil aus dem Bruttobetrag und dem angegebenen Steuersatz heraus.
Muss eine Kleinbetragsrechnung eine E-Rechnung sein?
Nein. Kleinbetragsrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und dürfen weiter als Papier oder PDF verschickt werden.
Darf ich trotzdem eine normale Rechnung schreiben?
Natürlich. Die Vereinfachung ist ein Angebot, keine Pflicht – eine vollständige Rechnung ist immer richtig.
Gilt das auch für Kassenbons?
Ja, ein Kassenbon mit den genannten Angaben ist typischerweise eine Kleinbetragsrechnung.
Kleine Beträge, kleiner Aufwand: Blitzbeleg kennt die Grenze und druckt automatisch die richtige Fassung.
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Quellen: § 33 UStDV, § 14 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 14.6. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.