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blitzbeleg

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Für kleine Beträge gelten vereinfachte Regeln: Bis 250 € brutto reichen deutlich weniger Angaben. Welche genau, wann die Vereinfachung nicht gilt und was das für den Vorsteuerabzug bedeutet.

In einem Satz: Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen deine Anschrift, das Datum, die Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz – Kundenanschrift, Rechnungsnummer und Steuernummer dürfen fehlen (§ 33 UStDV).

Diese Angaben reichen

AngabeHinweis
Name und Anschrift von dirVollständiger Name bzw. Firma und Anschrift des leistenden Unternehmens.
AusstellungsdatumDas Datum der Rechnung.
Menge und Art der LeistungWas geliefert oder geleistet wurde.
BruttobetragEntgelt und Steuerbetrag in einer Summe – ein getrennter Ausweis ist nicht nötig.
SteuersatzZ. B. „inkl. 19 % USt" – oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Nicht nötig sind: Name und Anschrift des Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., eine Rechnungsnummer, das Leistungsdatum und der getrennte Ausweis von Netto und Steuer.

Wann die Vereinfachung nicht gilt

  • Reverse Charge (§ 13b UStG) – hier brauchst du immer eine vollständige Rechnung.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern.
  • Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern.
  • Über 250 € brutto – dann gelten wieder alle Pflichtangaben.

Beispiel

Detti GmbH · IT-Service
Musterstraße 1, 71063 Sindelfingen

Datum: 20.10.2026

1 HDMI-Kabel 2 m14,90 €
0,5 Std. Einrichtung Monitor47,60 €
Gesamtbetrag inkl. 19 % USt62,50 €

So geht es in Blitzbeleg

  1. 1
    Rechnung wie gewohnt schreiben.
  2. 2
    Unter „Weitere Angaben" den Schalter „Vereinfachte Kleinbetragsrechnung" setzen.
  3. 3
    Blitzbeleg prüft die Grenze: Über 250 € brutto oder außerhalb des Inlands wird automatisch die vollständige Fassung gedruckt.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze brutto oder netto?
Brutto. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer – bis 250 € darfst du vereinfacht abrechnen.
Kann mein Kunde aus einer Kleinbetragsrechnung Vorsteuer ziehen?
Ja. Er rechnet den Steueranteil aus dem Bruttobetrag und dem angegebenen Steuersatz heraus.
Muss eine Kleinbetragsrechnung eine E-Rechnung sein?
Nein. Kleinbetragsrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und dürfen weiter als Papier oder PDF verschickt werden.
Darf ich trotzdem eine normale Rechnung schreiben?
Natürlich. Die Vereinfachung ist ein Angebot, keine Pflicht – eine vollständige Rechnung ist immer richtig.
Gilt das auch für Kassenbons?
Ja, ein Kassenbon mit den genannten Angaben ist typischerweise eine Kleinbetragsrechnung.
Kleine Beträge, kleiner Aufwand: Blitzbeleg kennt die Grenze und druckt automatisch die richtige Fassung.
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Weitere Ratgeber

Quellen: § 33 UStDV, § 14 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 14.6. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.