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blitzbeleg

Kostenlose Rechnungsvorlage

Zum Herunterladen als Word-Datei und PDF – mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Vorschau der Rechnungsvorlage

Die Word-Datei öffnet sich auch in LibreOffice, Pages und Google Docs. Ersetze einfach alles in [eckigen Klammern].

Lieber direkt im Browser? Rechnung online erstellen – ausfüllen, Summen rechnen lassen, als PDF speichern.

Schneller geht's mit Blitzbeleg: Nummer, Datum, Summen und Pflichtangaben füllen sich selbst aus, die Rechnung geht als E-Rechnung raus – und offene Beträge behältst du im Blick. Kostenlos starten

Diese Angaben müssen auf jede Rechnung

  1. Name und Anschrift – von dir und von deinem Kunden – vollständig.
  2. Steuernummer oder USt-IdNr. – deine eigene. Die USt-IdNr. ist Pflicht bei Kunden im EU-Ausland.
  3. Rechnungsdatum – der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst.
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer – einmalig und lückenlos – sie darf nie doppelt vorkommen.
  5. Menge und Bezeichnung – was du geliefert oder geleistet hast, so genau, dass man es zuordnen kann.
  6. Leistungsdatum – wann geliefert oder gearbeitet wurde (oder der Zeitraum). Ein Hinweis „Leistungsdatum = Rechnungsdatum" genügt, wenn es passt.
  7. Nettobetrag nach Steuersätzen – getrennt für 19 % und 7 %, dazu vereinbarte Rabatte und Skonto.
  8. Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis, warum keine Umsatzsteuer anfällt (z. B. Kleinunternehmer, Reverse Charge).
  9. Bruttobetrag – der Betrag, den dein Kunde bezahlt.

Grundlage ist § 14 Abs. 4 UStG. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gelten erleichterte Angaben (§ 33 UStDV).

Worauf du achten solltest

  • Nummern nie doppelt vergeben – am besten mit festem Muster wie RE-2026-001, RE-2026-002 …
  • Kleinunternehmer schreiben keine Umsatzsteuer aus, sondern den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Rechnungen aufbewahren: in der Regel acht Jahre, und zwar unverändert.
  • E-Rechnung: Eine Word- oder PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Zwischen Unternehmen wird sie schrittweise Pflicht – was wann gilt, steht hier.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel hilft dein Steuerberater.

Rechnen ist das eine – Rechnungen schreiben das andere. Mit Blitzbeleg entstehen Rechnungen mit Skonto, richtiger Umsatzsteuer und Zahlungserinnerung in wenigen Minuten, als E-Rechnung.
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