Verzugszinsen-Rechner
Taggenau nach § 288 BGB – für Geschäftskunden und Verbraucher.
So wird gerechnet
- Geschäftskunden: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte pro Jahr (§ 288 Abs. 2 BGB), dazu eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB), keine Pauschale.
- Gerechnet wird taggenau ab dem Tag nach der Fälligkeit bis zum Zahltag, mit 365 Tagen im Jahr. Ändert sich der Basiszins zum 1. Januar oder 1. Juli, rechnet der Rechner abschnittsweise.
Wann ist ein Kunde im Verzug?
Steht ein festes Zahlungsdatum auf der Rechnung, beginnt der Verzug am Tag danach. Sonst spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Ganz sicher geht man mit einer Mahnung.
Basiszinssatz
| Gültig ab | Basiszinssatz |
|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % |
| 01.07.2023 | 3,12 % |
| 01.01.2023 | 1,62 % |
Stand der hinterlegten Werte: 01.07.2026. Für spätere Zeiträume rechnet der Rechner mit dem letzten bekannten Wert – den aktuellen Satz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Weicht er ab, trag ihn oben unter „Basiszinssatz selbst eintragen" ein. Angaben ohne Gewähr.
Mahnen ohne Rechnen
Blitzbeleg erinnert säumige Kunden automatisch und setzt auf Wunsch Mahngebühr und Verzugszinsen je Mahnstufe ein.
Weitere kostenlose Werkzeuge
Alle Rechner ohne Gewähr. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.