Mehrwertsteuer-Rechner
Netto in Brutto oder Brutto in Netto – mit 19 %, 7 % oder 0 %.
So wird gerechnet
Netto → Brutto: Nettobetrag × (1 + Steuersatz). Bei 19 %: 100,00 € × 1,19 = 119,00 €.
Brutto → Netto: Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 %: 119,00 € ÷ 1,19 = 100,00 €.
Wann gilt 7 %?
Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Personennahverkehr und Übernachtungen. Handwerks- und Dienstleistungen kosten in aller Regel 19 %. Im Zweifel fragt man den Steuerberater.
Und 0 %?
Ohne Umsatzsteuer rechnen zum Beispiel Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder Leistungen an Geschäftskunden im EU-Ausland (Reverse Charge). Dann gehört ein Hinweis auf die Rechnung – Blitzbeleg setzt ihn automatisch.
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