Reverse Charge: Wenn dein Kunde die Umsatzsteuer schuldet
Bei bestimmten Leistungen zwischen Unternehmen dreht sich die Steuerschuld um: Nicht du führst die Umsatzsteuer ab, sondern dein Kunde. Wann das gilt und was dann auf die Rechnung muss.
Die häufigsten Fälle
Du erbringst Bauleistungen an ein Unternehmen, das selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG).
Du erbringst eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land – die Steuer schuldet dort dein Kunde.
An Unternehmen, die selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG).
Umgekehrt: Ein ausländisches Unternehmen leistet an dich – dann schuldest du die Steuer (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Was auf die Rechnung muss
- Alle Pflichtangaben – nur ohne Umsatzsteuerbetrag.
- Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (§ 14a Abs. 5 UStG).
- Bei Kunden im EU-Ausland: deine USt-IdNr. und die des Kunden; die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein (§ 14a Abs. 1 UStG).
Und danach?
- Den Umsatz gibst du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gesondert an – Dienstleistungen an EU-Unternehmen in Kennzahl 21, Bauleistungen nach § 13b in Kennzahl 60.
- Dienstleistungen an EU-Unternehmen meldest du zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG).
- Sonderfälle (z. B. Metalle, Mobilfunkgeräte ab 5.000 €, Strom und Gas) und Leistungen an Kunden außerhalb der EU klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
So geht es in Blitzbeleg
- 1Beim Kunden den Steuerfall wählen: „EU-Ausland an Unternehmen" oder „Bauleistung nach § 13b UStG", bei EU-Kunden mit USt-IdNr.
- 2Jede Rechnung an diesen Kunden kommt automatisch ohne Umsatzsteuer und mit Pflichthinweis – auch in der eingebetteten E-Rechnung.
- 3Unter Auswertungen → Umsatzsteuer stehen diese Umsätze mit der passenden Kennzahl (21 bzw. 60); im DATEV-Export landen sie auf eigenen Erlöskonten.
Häufige Fragen
Was genau muss auf der Rechnung stehen?
Was passiert, wenn ich trotzdem Umsatzsteuer ausweise?
Wie prüfe ich, ob mein Kunde selbst Bauleistungen erbringt?
Muss ich die USt-IdNr. meines EU-Kunden prüfen?
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Gilt das auch für Privatkunden?
Weitere Ratgeber
Quellen: § 3a Abs. 2, § 13b, § 14a, § 14c und § 18a UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 13b. Stand dieser Seite: Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft dein Steuerberater.